Begleitung beim Übergang von der Schule in den Beruf
Berufs-/ Ausbildungs-/ Studienberatung und deren Vorbereitung (je nach Bildungsweg)
Unterstützung bei der Arbeitssuche und -aufnahme
Unterstützung bei der Bewältigung von Problemen in der Schule, während der Ausbildung oder am Arbeitsplatz
Hilfestellung beim Überwinden persönlicher Schwierigkeiten
 
- ohne Zugangsvoraussetzungen -
 
Beratung und Vermittlung bei:
 
- ohne Zugangsvoraussetzungen -
 
Unterstützung und Begleitung bei der:
 
- Voraussetzung: gemeldet beim Jobcenter (leistungsberechtigt nach SGB II) -
 
Beratung und Unterstützung bei der:
 
Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach
Rechtsform: Bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung
Vertreten durch die Vorsitzende der Geschäftsführung
Nicole Jordy
Bensberger Str. 85
51465 Bergisch Gladbach
Telefon: +49 (0) 2202 / 9333-608
E-Mail: BergischGladbach.Geschaeftsfuehrung@arbeitsagentur.de
Allgemeines
Bei dem vorliegenden Internetauftritt handelt es sich um eine gemeinsame Webpräsenz des Jobcenters Leverkusen/AGL, der Agentur für Arbeit und der Stadt Leverkusen, Fachbereich Kinder und Jugend, die sie im Rahmen einer Kooperation betreiben (im Folgenden: „Betreiber der Webpräsenz“, „Verantwortlicher").
Als Kooperationspartner freuen wir uns über den Besuch unseres Internetauftritts und über Ihr Interesse an unseren Dienstleistungen. Wir messen dem Schutz Ihrer Privatsphäre als Nutzer unseres Internetauftritts höchste Bedeutung bei und halten uns bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung streng an die datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Dies gilt insbesondere für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.
Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen
Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach
Nicole Jordy
Bensberger Str. 85
51465 Bergisch Gladbach
Telefon: +49 (0) 2202 / 9333-608
E-Mail: BergischGladbach.Geschaeftsfuehrung@arbeitsagentur.de
Ansprechpartner für Datenschutzangelegenheiten in der Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach
Olaf Sokol
Bensberger Str. 85
51465 Bergisch Gladbach
Telefon: +49 (0) 2202 / 9333-311
E-Mail: BergischGladbach.Datenschutz@arbeitsagentur.de
Im täglichen Leben geben wir alle immer wieder Informationen von uns an Andere preis. Oft werden unser vollständiger Name, das Geburtsdatum und die Anschrift erfragt. Diese Informationen sind sogenannte personenbezogene Daten. Die mit einer solchen Abfrage einhergehende Datenerhebung ist nur zulässig, wenn es hierfür eine gesetzliche Grundlage gibt oder wir ihr zustimmen. Daten, die ein öffentlicher Sozialleistungsträger im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabenerledigung erhebt, werden als Sozialdaten besonders streng geschützt.
Jeder hat das Recht, selbst zu bestimmen, wer was und wann über ihn erfährt (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Recht ist durch das Grundgesetz gewährleistet, allerdings unterliegt es bestimmten Grenzen. Der Gesetzgeber darf dieses Recht durch Gesetz einschränken und muss hierbei zwischen unserem Grundrecht und dem Interesse an der Einschränkung abwägen. In einigen Gesetzen ist daher festgelegt, unter welchen Voraussetzungen unsere Daten ohne unsere Zustimmung genutzt werden dürfen. Ansonsten dürfen unsere Daten nur genutzt werden, wenn wir vorher zugestimmt haben. Diese Zustimmung (Einwilligung) sollte schriftlich oder elektronisch erteilt werden.
In der Jugendberufsagentur arbeiten die Agenturen für Arbeit, Jobcenter und Jugendämter, auch Träger genannt, zusammen, um Sie beim Übergang von der Schule in die Ausbildung oder den Beruf zu unterstützen. Dazu ist es in einigen Fällen erforderlich, dass in der Jugendberufsagentur zwischen den beteiligten Trägern Informationen über Sie ausgetauscht werden. Soweit es sich um freiwillige Angaben von Ihnen handelt, wie etwa Ihre Telefonnummer, ist dazu Ihre Zustimmung erforderlich. Alternativ hierzu besteht die Möglichkeit, dass Sie die Informationen selbst an jeden Träger übermitteln.
Es gibt in der Zusammenarbeit auch bestimmte Personen, zu denen Sie ein besonderes Vertrauensverhältnis haben (z.B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jugendamt). Diese Personen unterliegen einer besonderen Verpflichtung, ihnen anvertraute Informationen für sich zu behalten (Schweigepflicht). Ein Verstoß gegen diese Schweigepflicht ist strafbar, es sei denn, Sie sind mit der Weitergabe dieser Informationen einverstanden und befreien die Person von der Schweigepflicht (Schweigepflichtentbindungserklärung). Sie können genau festlegen, wer welche Informationen zu welchem Zweck über Sie erfragen oder weitergeben darf. Ab dem 15. Lebensjahr können Sie diese Erklärung regelmäßig selbst abgeben.
In der Jugendberufsagentur werden Ihre Daten verarbeitet. Sie werden gespeichert, indem die Informationen über Sie z.B. in einem Computerprogramm erfasst werden. Ihre Daten können dann so, wie sie gerade benötigt werden, zusammengestellt (verändert) und anderen Personen (z. B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Träger) zur Verfügung gestellt (übermittelt) werden.
Copyright - Jugendberufsagentur Leverkusen